VHZP (o.Hsp.) und BP Sa. (FG: A/B/C)
bei Malschwitz: (begrenzt auf 5 Hunde) Für die Zulassung zu einer Verbandsprüfung muss der Jagdhundeführer Mitglied eines Prüfungs- oder Zuchtvereins des JGHV oder Mitglied in einem LJV sein.
bei Malschwitz: (begrenzt auf 5 Hunde) Für die Zulassung zu einer Verbandsprüfung muss der Jagdhundeführer Mitglied eines Prüfungs- oder Zuchtvereins des JGHV oder Mitglied in einem LJV sein.
VGP + VPS begenzt auf 8 Hunde bei Malschwitz Für die Zulassung zu einer Verbandsprüfung muss der Jagdhundeführer Mitglied eines Prüfungs- oder Zuchtvereins des JGHV oder Mitglied in einem LJV sein.
bei Cottbus Für die Zulassung zu einer Verbandsprüfung muss der Jagdhundeführer Mitglied eines Prüfungs- oder Zuchtvereins des JGHV oder Mitglied in einem LJV sein.
bei Byhlen begrenzt auf vier Hunde Für die Zulassung zu einer Verbandsprüfung muss der Jagdhundeführer Mitglied eines Prüfungs- oder Zuchtvereins des JGHV oder Mitglied in einem LJV sein.