Informationen
Wildunfall/Wildschaden
Wildschaden ist der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Hauptsächlichste Schadensarten sind Tritt-, Fraß- oder Umbruchschäden.
Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen (§ 29 ff Bundesjagdgesetz).
Der Anspruch auf Ersatz von Wild oder Jagdschaden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet.
Der bei der Kollision eines Fahrzeuges mit einem Wildtier entstehende Schaden wird als Wildunfall bezeichnet. Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, Wildunfällen mit Schalenwild bei der Polizeidienststelle anzuzeigen (§ 2 Sächsische Landesjagdgesetz).
Reiten im Wald
In allen Teilen Deutschlands ist eine zunehmende Nutzung der Wälder mit immer vielfältigeren Aktivitäten wie beispielsweise Wandern, Joggen, Radfahren und Reiten zu beobachten.
Dabei kommt es hin und wieder auch zu Konflikten. Berechtigte Interessen von Landwirten, Waldbesitzern und des Naturschutzes sind zu beachten.
Im Interesse einer einvernehmlichen Nutzung der Natur wurden im Freistaat Sachsen entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen. Nachfolgender Link verweist auf diese Regelungen, gibt Tipps für Reiter, benennt Reitwege u.v.m.
gesetzliche Grundlagen
Die Ausübung der Jagd ist in Deutschland streng reglementiert. Einige der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen haben wir in dieser Linksammlung zusammengestellt.
Bundesrecht
- Bundesjagdgesetz
BJagdG
Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 291 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
- Waffengesetz
WaffG
Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
sächsische Gesetze
- Sächsisches Jagdgesetz
SächsJagdG
Sächsisches Jagdgesetz vom 8. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 308), das durch das Gesetz vom 31. Januar 2018 (SächsGVBl. S. 21) geändert worden ist
- Sächsische Jagdverordnung
SächsJagdVO
Sächsische Jagdverordnung vom 27. August 2012 (SächsGVBl. S. 518), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 332) geändert worden ist
- Jagd- und Schonzeiten
Übersicht zu den Jagd- und Schonzeiten im Freistaat Sachsen
Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226) geändert worden ist
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Schalenwild
VwV Schalenwild
VwV Schalenwild vom 1. März 2013 (SächsABl. S. 310), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 239)
- Sächsisches Naturschutzgesetz
SächsNatSchG
Sächsisches Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch das Gesetz vom 9. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 243) geändert worden ist
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung jagdrechtlicher Vorschriften
SächsGVBl. 2012 Nr. 13, S. 518 Fsn-Nr.: 651-4.1A
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung jagdrechtlicher Vorschriften vom 27. August 2012 (SächsGVBl. S. 518)