Sehr geehrte Jägerschaft,
im Moment häufen sich nun auch die Meldungen von verendeten und positiv auf Geflügelpest getesteten Wildvögeln in Sachsen.
Da es sich bei der Erkrankung um eine ernstzunehmende und hochansteckende Virusinfektion bei Vögeln handelt, bitten wir weiterhin alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildvögel gemäß Merkblatt bei uns im Landratsamt oder direkt in der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) abzugeben.
Für die sachgerechte Probennahme und Zustellung der Tierkörper/Tupferprobe an die LUA bzw. das LÜVA erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 EUR je Wildvogel, soweit die Proben für die vorgesehene Untersuchung geeignet sind.
Bei der Geflügelpest handelt es sich zudem um eine Zoonose.
Es mehren sich in Europa auch Erkenntnisse, dass Fleischfresser asymptomatische Infektionen mit Aviärer Influenza durchlaufen können.
Bitte geben Sie auch tot aufgefundene sowie neurologisch auffällige Fleischfresser (Fuchs, Marder, Wiesel, Marderhund, etc.), die krank erlegt wurden bei uns im Landratsamt oder direkt in der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) zur Untersuchung auf Geflügelpest ab.
Nutzen Sie bei der Abgabe bitte den Probenbegleitschein der LUA:
https://www.lua.sachsen.de/download/Veterinaermedizin/LUA_VM_Untersuchungsauftrag_Diagnostik.pdf
Treffen Sie bitte im Umgang mit den kranken und toten Tieren geeignete Biosicherheitsmaßnahmen, um sich zu schützen und eine Übertragung auf den Menschen oder Ihre Haustiere zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
LANDRATSAMT SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE
Geschäftsbereich 2 | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ׀ Referat Veterinärdienst
Schloßhof 2/4 ׀01796 Pirna

