Die EU-Kommission hat der Aufhebung der letzten ASP-Sperrzone im Landkreis Bautzen zugestimmt.
Durch den Wegfall der Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Bautzen werden auch die letzten moderaten Einschränkungen aufgehoben.
Ein entsprechender Antrag Sachsens wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt und vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) der EU-Kommission angenommen.
Damit bleibt in Sachsen nur noch der Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen als Sperrzone I erhalten.
Dieser Streifen zwischen zwei parallelen Zäunungen von 654,5 km² Fläche bleibt so lange erhalten, wie auch im benachbarten Polen noch eine ASP-Sperrzone besteht.
Der Schutzkorridor dient der Kontrolle des aus dem Nachbarland einwandernden Schwarzwilds.
Außer am Schutzkorridor wird der Rückbau der zur Einschränkung der Beweglichkeit der Wildschweine errichteten Zäune fortgesetzt.
Von den insgesamt in allen Sperrzonen errichteten 830 Kilometer Schutzzaun wurden rund 500 Kilometer Zäunung bereits wieder entfernt.
Nach einer Risikobewertung werden auch die Maßnahmen im Schutzkorridor gelockert.
So wird die Westtangente des Zaunes geöffnet und die zur Verstärkung des Schutzkorridors errichtete mobile Schwarzwildbarriere wird schrittweise zurückgebaut.

