Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung, die nur Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Gegenstände, an denen das Virus anhaftet, übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten und mehrere Jahre im Frost überleben.
Das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden. Es besteht jedoch eine Ansteckungsgefahr für unsere Haus- und Wildschweine durch zum Beispiel an Autobahnraststätten weggeworfene Speisereste, die das Virus enthalten. Deshalb wird die Tierseuche landläufig mitunter auch als »Wurstbrotseuche« bezeichnet. Weitere Überträger können Jagdtrophäen aus Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist (zum Beispiel Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland, Ungarn, Slowakei, Rumänien, Brandenburg) sein.
Um die Übertragung einzudämmen, ist es wichtig, tote Wildschweine, Unfallwild und krank erlegtes Wild zu melden zu erfassen und zu bergen. Insbesondere die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von toten Wildschweinen der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (vor allem Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen. Schweinehalter sollten auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände achten.