Prüfungsplan Jagdhundeprüfungen im Freistaat Sachsen – Jahr 2023

 

Achtung, für alle Prüfungs- und Ausstellungsteilnehmer!

Vor der Teilnahme an einer Prüfung ist eine Nennung an den ausrichtenden Verein erforderlich. Alle Nennungen sind spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Veranstaltungsleiter einzureichen. Dazu bitte beim Prüfungsleiter melden und das entsprechende Nennformular anfordern. Bei JGHV-Verbandsprüfungen kann man dieses auch online unter www.jghv.de / Service / Formblätter/ Formblatt1 direkt verwenden. Das Nennformular für die BPO JKV kann unter www.jkv-sachsen.de / Brauchbarkeitsprüfung heruntergeladen werden. Danach ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Nennformular mit einer Ablichtung der Ahnentafel, einer Ablichtung der Zensurenblätter vorangegangener Prüfungen, einer Kopie des Überweisungsscheines des Nenngeldes und einer Ablichtung der Mitgliedschaft eines Rassevereines (JGHV angeschlossen) an den Veranstaltungsleiter zu schicken.
Zu allen Prüfungen einschließlich, Brauchbarkeitsprüfungen sind durch die Hundeführer die Jagdwaffe mit ausreichender Munition sowie Schleppenwild (Haar und Federwild) mitzubringen. Prüfungsorte, Zeitabläufe sowie die Höhe der Nenngelder sind bei den Prüfungsleitern zu erfragen.

Bildrechte: © e2grafikwerkstatt/ PIXABAY

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